Die niedersächsische Landesregierung plant eine weitreichende Reform des Vergaberechts. Die Wertgrenzen für Bauaufträge sollen massiv angehoben werden. Zugleich wird das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz überarbeitet. Was technisch klingt, hat enorme Auswirkungen vor allem auf die vielen Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, die in Niedersachsen das Rückgrat der regionalen Bauwirtschaft bilden.
Nach dem Vorschlag der Landesregierung können öffentliche Auftraggeber Bauaufträge bis zu einem Wert von 100.000 Euro direkt vergeben – ohne jede Spielregel, ohne Ausschreibung, ohne Bieterwettbewerb, ohne Transparenz. Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Bauleistungen sollen bis 1 Mio. Euro netto möglich sein. Dann müssten nahezu alle für kleine und mittlere Unternehmen relevanten Aufträge nicht mehr offen ausgeschrieben werden. Das bedeutet: Der Kreis der Bieter verengt sich auf die Betriebe, die von dem Auftraggeber angesprochen werden. Damit verengt sich zwangsläufig auch der Wettbewerb mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Preisentwicklung.
Gleichzeitig will die Landesregierung die Tariftreuepflicht stärken. Das ist ein wichtiges Signal. Laut dem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz sollen öffentliche Aufträge ausschließlich an Unternehmen gehen, die Tariflöhne zahlen. Die Verpflichtung, dass die Kommunen genauer hinschauen sollen bei der Bezahlung der eingesetzten Arbeitnehmer, soll ab einem Auftragswert von 20.000 EUR gelten. Positiv ist auch die einfache Regelung für Innungsbetriebe, die in einem tarifschließenden Verband organisiert sind. Sie können ihre Tariftreue lediglich durch ein Kreuz erklären, während externe Betriebe einen höheren Dokumentationsaufwand haben werden.
Doch eine Tariftreuepflicht wirkt nur, wenn öffentliche Auftraggeber vor der Vergabe routinemäßig prüfen, ob Unternehmen Tariflöhne zahlen. Das setzt transparente Verfahren voraus. Auch hier gilt der Grundsatz: Tariftreue ohne Transparenz ist ein Papiertiger.