Koalitionsausschuss konkretisiert Vergabereform: Losgrundsatz bleibt Regel, Ausnahmen dürfen nicht zur Praxis werden
Der Koalitionsausschuss hat bekräftigt, Planungs- und Bauverfahren in Deutschland deutlich zu beschleunigen und damit „kurze Wege vom Planen zum Bauen“ zu schaffen. Gleichzeitig bleibt der Losgrundsatz im Vergabebeschleunigungsgesetz weitgehend erhalten.
Ein wichtiges Signal für den Mittelstand, der auf zügige Verfahren ohne systematische Verdrängung kleiner und mittlerer Unternehmen angewiesen ist.
Die gefundene Kompromisslösung schafft Planungssicherheit, darf jedoch nicht zu einer schleichenden Ausweitung von Ausnahmetatbeständen zulasten regionaler Betriebe führen. Wir berichteten diesbezüglich zuletzt zum gemeinsamen Positionspapier: „Bundesregierung muss Wort halten: Vergabereform darf den Mittelstand nicht ausschließen!“ welches neben weiteren Verbänden der mittelständischen Bau- und Planungswirtschaft auch unser Bundesverband (Zentralverband Deutsches Baugewerbe) mitgetragen hat.
Positiv ist festzuhalten: Die Fach- und Teillosvergabe bleibt Regelfall, Gesamtvergaben die begründete Ausnahme. Ebenso bedeutsam ist, dass es beim bisherigen Begründungsmaßstab „erfordern“ bleibt und keine Absenkung erfolgt. Damit wird zusätzlicher Spielraum zulasten mittelständischer Betriebe vermieden. Gleichzeitig weitet der Koalitionsausschuss den Anwendungsbereich der neuen zeitlichen Ausnahme aus. Künftig können auch Verkehrsinfrastrukturvorhaben des Bundes in den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße – unabhängig von einer Finanzierung aus dem Sondervermögen – ab einem Vertragswert von über 11 Millionen Euro netto unter die Ausnahmeregelung fallen. Damit wird der Kreis potenziell betroffener Projekte vergrößert.
Diese Entwicklung ist ambivalent. Der dringend notwendige Ausbau der Infrastruktur muss beschleunigt werden, und die Einstufung als „überragendes öffentliches Interesse“ kann Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen. Zugleich darf Beschleunigung nicht zulasten mittelständischer Strukturen gehen. Schon heute konzentriert sich ein Großteil des öffentlichen Auftragsvolumens auf wenige große Vorhaben – weitere Verschiebungen würden den Mittelstand zusätzlich unter Druck setzen. Entscheidend wird nun die Anwendung in der Praxis sein. Die neuen Ausnahmen dürfen nicht zur Regel werden. Bund, Länder und Kommunen sind gefordert, den Losgrundsatz konsequent anzuwenden und Gesamtvergaben nur dort vorzusehen, wo sie tatsächlich erforderlich sind.
Insgesamt betrachtet sollte die Einigung zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Verlässliche Rahmenbedingungen sind für Investitionen, Kapazitätsaufbau und Ausbildung im Baugewerbe unerlässlich. Gleichzeitig müssen öffentliche Auftraggeber ihre Vergabe- und Wertungskriterien vereinfachen. Überfrachtete Kataloge verzögern Verfahren und konterkarieren jedes Beschleunigungsziel. Der Infrastrukturausbau gelingt nur mit der gesamten Bauwirtschaft. Der leistungsfähige Mittelstand ist dabei kein Hemmnis, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor. Eine Vergabereform, die Beschleunigung und Mittelstandsschutz verbindet, bleibt daher der Maßstab für die weiteren parlamentarischen Beratungen.