Wirtschafts- und Vergaberecht

BGB-Basiszinssatz: Beibehaltung des Zinssatzes zum 1. Januar 2026 von 1,27 Prozent

Die Deutsche Bundesbank hat den sogenannten Basiszinssatz im Sinne von Paragraf 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Höhe von 1,27 Prozent beibehalten. 

Damit gilt für Verzugszeiträumeseit dem 1. Januar 2026 ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 6,27 Prozent (fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Für Geschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, gilt ein Verzugszinssatz von 10,27 Prozent (neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Für Verträge auf Basis VOB/B 2019 und älter gilt dasselbe. 

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