Neue Asbestpflichten: BG BAU veröffentlicht aktualisierten Leitfaden
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat ihren Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ umfassend überarbeitet.
Anlass ist die Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I 2025 Nr. 337 und seit dem 20. Dezember 2025 in Kraft. Die neuen Regelungen betreffen sämtliche Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen.
Wesentliche Neuerungen der Gefahrstoffverordnung
Die Überarbeitung der GefStoffV bringt spürbare Veränderungen für die betriebliche Praxis mit sich:
- Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten: Erstmals benötigen Unternehmen auch im niedrigen und mittleren Risikobereich eine behördliche Genehmigung für Abbrucharbeiten an asbesthaltigen Bauteilen.
- Erweiterte Anzeige- und Nachweispflichten: Bei der Anzeige von Tätigkeiten müssen Betriebe künftig
- die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen,
- Qualifikationsnachweise vorlegen sowie
- die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge dokumentieren.
Diese Vorgaben erhöhen die Anforderungen an Planung, Dokumentation und interne Organisation deutlich.
BG BAU unterstützt Unternehmen mit aktualisiertem Leitfaden
Der überarbeitete Leitfaden der BG BAU erläutert die neuen rechtlichen Anforderungen praxisnah und zeigt auf, wie Genehmigungs- und Anzeigeverfahren korrekt vorbereitet werden. Unternehmen erhalten konkrete Hilfestellungen, um die erweiterten Pflichten sicher und effizient in ihren Arbeitsabläufen umzusetzen.
Download
Der Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ steht ab sofort unter www.bgbau.de/leitfaden-asbest zum Herunterladen bereit.